Ahlemer Asphalt-Gruben und -Stollen

1. November 2021

Die betroffenen Bürger in Ahlem sind sehr beunruhigt und auch verängstigt:

Im Bereich der Asphalt-Gruben und -Stollen kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gefahr von Tagebrüchen besteht. Hierüber informierte die Stadtverwaltung die politischen Gremien im Oktober 2021.

Warum erst jetzt?
Maßgebliche Fakten hierzu sind schon seit längerer Zeit der Verwaltung bekannt gewesen – weshalb ist diese und insbesondere der frühere Baudezernent untätig geblieben?

Die CDU-Ratsfraktion und Bezirksratsfraktion will nun zügige Aufklärung – unsere diesbezügliche Anfrage lautet:

A n f r a g e gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt
Hannover in die nächste Ratsversammlung

Asphalt-Gruben Ahlem

        Im Oktober 2021 informierte die Stadtverwaltung die politischen Gremien, dass

„der Zustand der hannoverschen Asphalt-Gruben unklar ist, [daher] kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch hier die Gefahr von Tagebrüchen besteht (sog. ‚latente Gefahr‘)“ (DS 2221/2021).

In der Begründung zum Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1791 REWE Heisterbergallee (DS 1552/2016) stellte die Stadt bereits vor gut fünf Jahren folgendes fest:

„Die o.g. Baugrunduntersuchung und ein weiteres Gutachten belegen jedoch das Erfordernis besonderer statisch-konstruktiver Maßnahmen, da nach den Erkundungen eine latente Tagebruchgefahr durch den Einsturz von Hohlräumen und Stollen nicht ausgeschlossen werden kann.“

Es hat sich zudem bereits im Jahr

„1994 auf dem Sportplatz Ahlem ein Erdeinbruch von rd. 7 m und einer Tiefe von 5 m in einem mit einer Betonplatte abgedeckelten, aufgefüllten Schacht ereignet. Eine Wiederholung des Erdeinbruchs kann an dieser Stelle nicht ausgeschlossen werden“ (Unterkapitel Asphaltbergbau zur 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 1460; DS 2283/97).

Wir fragen die Verwaltung:
  1. Welche Maßnahmen hat die Stadt in der Vergangenheit unternommen, um den Zustand der Asphaltgruben und davon eventuelle ausgehende Gefahren zu erkennen beziehungsweise abzuwehren?
  2. Gab es unabhängig davon Hinweise von Dritten, die auf Gefahren im Zusammenhang mit dem Asphaltgruben hingewiesen haben? Wenn ja, welche?
  3. Wie ist der aktuelle Sachstand und welche Auswirkungen ergeben sich auf bestehende und zukünftige Gebäude und Bebauungspläne? Ich werde Ihnen weiterhin berichten.

Ihr/Euer

Michael Wiechert
(Ratsherr)